Geerbte Immobilie im Raum Stuttgart veräußern: Was Erben unbedingt wissen sollten

Eine Immobilie zu erben bringt nicht nur Vermögenswerte mit sich, sondern häufig auch komplexe Fragen und emotionale Belastungen. Nach einem Todesfall müssen Erben entscheiden, wie es mit Haus oder Wohnung weitergeht: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen?

Inhaltsverzeichnis

Gerade in Stuttgart, wo Immobilien einen hohen Marktwert besitzen, ist eine wohlüberlegte Entscheidung entscheidend. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft dabei, Risiken zu vermeiden, den Verkaufsprozess effizient zu gestalten und einen marktgerechten Preis zu erzielen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es beim Verkauf einer geerbten Immobilie ankommt.

Drei zentrale Aspekte beim Verkauf einer geerbten Immobilie im Raum Stuttgart

Rechtliche Voraussetzungen

Ohne eindeutig geklärte Eigentumsverhältnisse ist ein Verkauf nicht möglich. Formale Anforderungen und Fristen müssen zwingend eingehalten werden.

Steuerliche Auswirkungen

Erbschaftsteuer, Spekulationssteuer und individuelle Freibeträge beeinflussen den tatsächlichen Verkaufserlös erheblich.

Emotionale Herausforderungen

Geerbte Immobilien sind häufig mit persönlichen Erinnerungen verbunden. Der Verkauf kann daher emotional belastend sein und sachliche Entscheidungen erschweren.

Rechtliche Grundlagen: Erbschein und Grundbuch

Bevor eine geerbte Immobilie verkauft werden kann, muss die Erbfolge eindeutig feststehen. Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, ist in der Regel ein Erbschein erforderlich. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt und kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Zusätzlich muss die Immobilie im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Rechtlich bleibt der Verstorbene bis dahin als Eigentümer eingetragen. Erst nach erfolgter Umschreibung ist ein Verkauf zulässig. Erfolgt die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist diese in der Regel kostenfrei.

Steuerliche Aspekte: Erbschafts- und Spekulationssteuer

Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verkehrswert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen. Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei Eigennutzung als Familienwohnsitz – kann die Immobilie vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein.

Spekulationssteuer

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie gilt die sogenannte Zehnjahresfrist. Die Haltedauer des Erblassers wird dabei angerechnet. Wurde die Immobilie innerhalb dieser Frist veräußert und nicht selbst genutzt, kann der erzielte Gewinn steuerpflichtig sein. Eine steuerliche Beratung ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen.

Die emotionale Komponente berücksichtigen

Neben finanziellen und rechtlichen Fragestellungen ist der emotionale Aspekt nicht zu unterschätzen. Der Verkauf eines Elternhauses oder einer langjährigen Familienimmobilie fällt vielen Erben schwer. Gleichzeitig müssen zahlreiche organisatorische Aufgaben bewältigt werden.

Eine professionelle Begleitung kann hier erheblich entlasten und dabei helfen, den Verkaufsprozess strukturiert und stressfrei umzusetzen.

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Häufige Fragen zum Verkauf geerbter Immobilien (FAQ)

Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Besteht eine Erbengemeinschaft, müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Kommt es zu Uneinigkeiten, bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Einvernehmlicher Verkauf mit anschließender Aufteilung des Erlöses
  • Auseinandersetzungsvereinbarung zur vertraglichen Regelung der Nachlassaufteilung
  • Teilungsversteigerung, die zwar rechtlich möglich ist, jedoch meist zu einem geringeren Erlös führt
  1. Spekulationssteuer
  • Die Spekulationsfrist des ursprünglichen Eigentümers wird übernommen
  • Wurde die Immobilie länger als zehn Jahre gehalten, ist der Verkauf steuerfrei
  • Auch Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren führt zur Steuerfreiheit
  1. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Freibeträge:

  • Ehe- oder Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € je Kind
  • Enkel (Eltern verstorben): 400.000 €
  • Enkel (Eltern leben): 200.000 €
  • Sonstige Personen: 20.000 €

Übersteigt der Immobilienwert den Freibetrag, wird der darüber hinausgehende Betrag mit einem Steuersatz von 7 % bis 50 % versteuert – abhängig von Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad.

  1. Sonderregelung Familienheim

Eine vollständige Steuerbefreiung ist möglich, wenn:

  • der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat
  • der Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzt
  • die Wohnfläche 200 m² nicht überschreitet (bei Ehepartnern unbegrenzt)
KostenartBeschreibungÜbliche Höhe
MaklerprovisionBei Beauftragung eines Maklersca. 3,57 % – 7,14 %
Notarkostenz. B. Grundschuldlöschungca. 0,2 %
EnergieausweisGesetzlich vorgeschrieben50 – 200 €
VorfälligkeitsentschädigungBei laufendem Darlehenindividuell
Steuerkostenggf. Spekulationssteuerabhängig vom Gewinn

Ein erfahrener Immobilienmakler kann helfen, rechtliche Fehler zu vermeiden und einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen.

Grundsätzlich ja, sofern die Erbfolge geklärt ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Verzögerungen entstehen häufig durch die Beantragung des Erbscheins oder durch Abstimmungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Zur Bewertung werden unter anderem folgende Verfahren genutzt:

  • Bodenrichtwerte
  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren bei vermieteten Immobilien

Bei einer zu hohen Einschätzung kann ein eigenes Verkehrswertgutachten eingereicht werden.

Es gibt keine bundesweit festgelegte Frist. Dennoch können kommunale Vorschriften (z. B. Zweckentfremdungssatzungen), Versicherungsbedingungen sowie steuerliche Aspekte relevant sein. Ein längerer Leerstand sollte daher sorgfältig geprüft werden.

Ein Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn:

  • die Immobilie selbst genutzt wurde (Verkaufsjahr und zwei Vorjahre)
  • die Haltedauer mehr als zehn Jahre beträgt
  • kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt

Bei geerbten Immobilien wird die Besitzdauer des Erblassers angerechnet.

Über den Autor

Aristotelis Vrakas

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung & Certified Real Estate Asset Manager (DIA)

Aristotelis Vrakas ist der Gründer und Inhaber von Alpha Immobilien mit Sitz in Leonberg bei Stuttgart. Als regional verwurzelter Immobilienprofi begleitet er seine Kundinnen und Kunden mit Leidenschaft und Engagement durch alle Phasen einer Immobilientransaktion – von der ersten Beratung bis über den Notartermin hinaus. Seine besondere Stärke liegt in der persönlichen, ehrlichen und maßgeschneiderten Betreuung von Eigentümern, Käufern und Investoren im Großraum Stuttgart.

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